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Egal, ob Sie nur zur Blutabnahme zu Ihrem Hausarzt möchten oder
vielleicht einen längeren Krankenhausaufenthalt in
Bremen , Hamburg oder Hannover antreten müssen.
Sie planen einen Kuraufenthalt ?
Wir fahren Sie hin und holen Sie selbstverständlich auch wieder ab.
Bei allen Fahrten, die zu einer ambulanten Behandlung durchgeführt
werden, muss zwingend eine GENEHMIGUNG ( nicht zu verwechseln
mit der Befreiung ) von ihrer Krankenkasse eingeholt werden.
Zu ambulanten Behandlungen zählen seit 1.Juli 2008
auch ambulante Augen OP' s.
Liegt ihnen eine Befreiung Ihrer Krankenkasse vor,
so rechnen wir die Fahrt (en) direkt mit Ihrer Krankenkasse ab,
ihre Zuzahlung entfällt dann.
Bitte legen Sie uns Ihre Befreiung bei jeder Fahrt vor.
Wir sind leider von den Krankenkassen angewiesen,
die Befreiung bei jeder Fahrt zu kontrollieren und auf Ihrer
"Verordnung zur Krankenbeförderung " zu quittieren.
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